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Testament

Im Sterbefall ist das Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Falls Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, muss dies in einem Testament verbindlich festgelegt werden. Davon unberührt bleibt weiterhin der gesetzliche Pflichtteil.

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Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen und mit Datum versehen unterschreiben. Ein Testament ist in gedruckter Form nicht gültig. Wie bei der Sterbevorsorge hilft auch ein Testament Ihren Angehörigen, Unklarheiten und Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen. Sie können in Ihrem Testament auch spezifische Anweisungen und Wünsche für Ihr Erbe hinterlegen.

Wir informieren Sie gerne umfassend zu diesem Thema und empfehlen Ihnen, sich bei komplexeren Fragestellungen zu Ihren Vermögensverhältnissen, insbesondere bei der Weitergabe eines Unternehmens oder eines größeren Vermögens, von einem Notar oder juristischen Experten beraten zu lassen.